30
Mi, Apr
1 New Articles

Typography
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Die rechtsfähige Legitimation des „Verfassungsschutzes“ zur Durchsuchung und Beschlagnahme von Material und Geräten kann unter Raubüberfall eingeordnet werden. Bandenmäßige Kriminalität durch selbstermächtigte bewaffnete Verbrecher.

In der selbstgestrickten Auslegung von „Recht & Unrecht“ gilt nur noch das „Recht des Stärkeren“, aber längst nicht mehr, die Staatsgewalt geht vom Volke aus und eine Gewaltenteilung findet nicht statt, es ist ein mafiöses Netzwerk von pädophilen Gewaltverbrechern auf einem wirtschaftlichen Raubzug.

„Paul Brandenburg: Polizei hat meine Wohnung durchsucht und meine Telefone beschlagnahmt

"Der 'Staatsschutz' des Landes Berlin schrieb mir gleich mehrere und recht umfangreiche Briefe. Darin weist er u.a. auf 'Nacktes Niveau', diesen Telegram-Kanal und meine Demo-Reden hin und wirft mir vor, diesen Staat zu 'delegitimieren' und seine 'gewählten Vertreter' ausserhalb der zulässigen Meinungsfreiheit 'verächtlich' zu machen. Damit würde ich letztlich gar zur Gewalt aufrufen. Auf Basis dieser Vorwürfe habe man nun mehrere Verfahren eingeleitet, Maßnahmen gegen mich beschlossen und lade mich zur polizeilichen Vernehmung vor."

Ob der Polizeieinsatz vom Montag mit den Schreiben vom April in Zusammenhang steht, ist derzeit noch unklar. „ Quelle: RT

Mit dieser Argumentationslinie wird die ursächliche rechtswidrige Ausgangslage als Rechtsnorm definiert, das ist ein Akt der Selbstermächtigung der als „Staatsterror“ eingestuft werden kann, denn aus Unrecht kann auch im Dauergebrauch des Unrechts, kein Recht entstehen. Die Definition des „Gewohnheitsrecht“, das bei wandelnder Akzeptanz, in der Täuschung durch den Dauergebrauch eine Wandlung der Rechtsnormative stattfindet, entspringt der pervertierten Logik sozialistischer Okkupanten. 

„Irre: "Delegitimierung des Staates"? Diesen Straftatbestand gibt es im Strafgesetzbuch überhaupt nicht! Sondern nur beim Verfassungsschutz. Er nennt das "Phänomenbereich"! Das ist ein neues, vom Verfassungsschutz definiertes Verhalten, das nicht die Polizei, sondern der Geheimdienst verfolgt. Der Staat delegitimiert sich damit selbst. Einen besseren Beweis dafür gibt es überhaupt nicht.“ Quelle: Gerhard Wisnewski 


Die von der Justiz und vom Verfassungsschutz angewendeten Rechtsgrundlagen werden zur Begründung der eigenen rechtswidrigen Handlung eigenmächtig ausgelegt und im gleichen Moment dem Opfer vorenthalten. Lesen Sie dazu die VOLLDRAHT Ausgabe Mai 2022.

Erstaunlich ist dabei, daß das logische und rationale Verständnis des Mittelstandes abhanden gekommen ist, da wird ohne Erkenntnisgewinn der vorliegenden Informationen widerstandslos die eigene Existenz zerstört, anstatt den Bürgermeister mal ne Ansage zu verpassen. Ohne diese Abwehrmaßnahme des Mittelstands wird die Kommunalpolitik mit den schwachen Bürgermeistern ungebremst fortgeführt und zerlegt den Mittelstand, einen nach dem anderen. 

Die Täuschung ist umfassend, es betrifft alles, das was unter dem Synonym „BRD“ agierenden mafiöse Netzwerk tätig ist.

Als Beispiel der Täuschung stelle ich die aktuelle Entscheidung des BGH ein:

„Weder Entschädigungs- noch Schadensersatzansprüche für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im Frühjahr 2020

Ausgabejahr2022
Erscheinungsdatum17.03.2022

Nr. 033/2022

Urteil vom 17. März 2022 – III ZR 79/21 

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch flächendeckende vorübergehende Betriebsschließungen oder Betriebsbeschränkungen auf Grund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch verursachten COVID-19-Krankheit entstanden sind. [...]

Das Berufungsgericht hat einen Entschädigungsanspruch aus § 38 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. § 18 des Ordnungsbehördengesetzes für das Land Brandenburg zu Recht abgelehnt. Als spezialgesetzliche Vorschriften der Gefahrenabwehr haben die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes Anwendungsvorrang und entfalten eine Sperrwirkung gegenüber den Regelungen des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts.“ Quelle: Bundesgerichtshof

Im Rahmen der bereits rechtswidrigen Durchsetzung des Infektionsschutzgesetzes haben die Bürgermeister die gesetzgeberische Kompetenz an den Bund abgetreten, ein verbrecherischer Akt der ideologischen Unterwerfung von charakterschwachen Arschlöchern. VOLLDRAHT hat das beim Schweriner OB nachgewiesen.

Aus meiner Sicht dienen solche Verfahren nur zur Täuschung, weil sie von vornherein aussichtslos sind und der Demoralisierung dienen. Die tatsächliche Rechtsdurchgriff erfolgt in der Haftung des Bürgermeisters, der für die Schäden der von Ihm zu verantwortenden Pandemiemaßnahmen privat haftet. Nur auf der Ebene kann der rechtswidrige Übernahme der BRD-Verbrecher erfolgreich bekämpft werden. 

Das ist auch nicht schwierig zu beweisen, denn ein kundiger Rechtsanwalt der öffentlich vor Gericht auf die Klärung drängt, warum der Bürgermeister im öffentlichen Schriftverkehr (z.B. Ordnungswidrigkeit) den Bürger nicht mit dem Namen seiner haftendenden Identität anschreibt, würde das gesamte Betrugssystem „BRD“ kippen.

Solange der Mittelstand das nicht versteht, zahlen sie die Zeche und rutschen in die Insolvenz, einer nach dem anderen.


Logo Volldraht 150

Meine Meinung, Ihre Entscheidung.