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EU macht Jagd auf Reisende mit Bargeld - Der Sommerwitz 2019 - Die EU-Soziopathen auf dem Weg der Diktatur

Europa
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Die EU hat mit Verweis auf "Terror-Bekämpfung" einen Entwurf vorgelegt, welcher die bisherige Meldeschwelle von 10.000 Euro bei Einreise in die EU mittels einer Neudefinition von „Barmitteln“ weiter nach unten drücken will. Finanzexperten warnen vor den Folgen.

Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission, welcher nicht ganz ironiefrei auch von dem EU-Parlamentsausschuss „Bürgerliche Freiheiten“ (Libe) durchgewunken wurde, sieht vor, dass ab 2018 neben realem Bargeld, auch Schmuck, Gold und anonyme Kreditkarten unter die Meldegrenze von „Barmitteln“ fallen.

Dies führt dazu, dass Reisende, die Gold, Schmuck, Bargeld oder anonyme Kreditkarten im Gesamtwert von über 10.000 Euro mit sich führen, dies künftig beim Zoll anmelden müssen. Tun sie dies nicht, gehen sie das Risiko ein, dass diese „Barmittel“ konfisziert werden. Darüber hinaus soll die Kommission mit diesem Entwurf ermächtigt werden, zusätzliche Wertsachen auf die Liste der anmeldepflichtigen und zur Konfiszierung freigegebenen „Barmittel“ zu setzen.

Wie der Finanzexperte Norbert Häring ausführt, fällt darunter perspektivisch alles, „was teuer, haltbar und leicht transportabel ist, […] teure Uhren zum Beispiel“.

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"VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005

KONTEXT DES VORSCHLAGS

•Gründe und Ziele des Vorschlags

Mit dem vorliegenden Vorschlag soll die Verordnung über die Überwachung von Barmitteln (im Folgenden die „Barmittelverordnung“) mit den internationalen Standards und bewährten Verfahren bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Einklang gebracht werden. Er betrifft Bereiche, in denen bei der Bewertung der Barmittelverordnung Verbesserungspotenzial festgestellt wurde. Mit dem Vorschlag soll eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt werden, die in der Mitteilung der Kommission über einen Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung 1 erläutert wurden." Quelle: Eur-Lex


Die Experten für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind die Politiker selbst mit ihren Finanzexperten, die diese Barmittelverordnung als "Gesetz" initiiert haben. Eine irre Verdrehung der Tatsachen mit dem kleinen Unterschied, die Riesensummen die in der Politik gewaschen werden, werden nicht an der Grenze kontrolliert.