Indem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Sache der Opfer katholischen Missbrauchs zurückweist, entscheidet er, dass der Vatikan nicht vor europäischen Gerichten verklagt werden kann
Es sei der erste EMRK-Fall, in dem die Immunität des Heiligen Stuhls angesprochen werde, sagte das Gericht.