"Umkehr der Beweislast" - Innenministerin Faeser will ein Grundprinzip des Rechtsstaates abschaffen

Recht
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Innenministerin Faeser hat im Bundestag mitgeteilt, die Beweislast der Unschuldsvermutung "umzudrehen". De facto will sie damit den Rechtsstaat abschaffen.

Im Rechtsstaat gibt es ein Grundprinzip, das ist die Unschuldsvermutung (dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten), was bedeutet, dass jeder Mensch solange unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen ist. Die Beweislast, also die Schuld eines Beschuldigten nachzuweisen, ist die Aufgabe des Anklägers. Diese Grundprinzip des Rechtsstaates ist in Artikel 11 Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 festgeschrieben:

„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist“

Die Unschuldsvermutung ist auch in Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgeschrieben:

„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“

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