Fakt ist, daß die Corona-Politik auf völlig falschen Zahlenwerten basiert. Der politisch indizierte Testmarathon erzeugt falschpositive Werte, die als Referenz zu fiktiven „Infizierten“ erklärt werden.
Gleichzeitig wird über perfide Vorschriften von Narzissten ein Testzwang auferlegt, der die Fürsorge der Eltern zwischen Schulpflicht - Zutrittsverweigerung ohne Test und einem eklatanten Ermessensfehlgebrauch des Jugendamts zermürbt und aushebelt. Das wiederum löst ein Angstszenario aus, da über den Mechanismus der Verwaltung eine Kriminalisierung der Eltern durchgeführt wird.
Eine Möglichkeit, sich qualifiziert gegen die ideologisch orientierte Schulleitung zur Wehr setzen zu können, wäre:
"Mustertext von Jura-Prof. Martin Schwab
"Sehr geehrte/r xx
Hiermit untersage ich, dass mein (unser) Sohn/meine (unsere) Tochter (Name), der/die an Ihrer Schule die Klasse __ besucht, auf dem Schulgelände auf COVID-19 getestet wird. Für den Fall, dass meinem (unserem) Sohn/meiner (unserer) Tochter aus diesem Grund der Zutritt zum Schulgelände versagt oder er/sie des Schulgeländes verwiesen wird, behalte ich mir gerichtliche Schritte vor. Erst recht behalte ich mir gerichtliche Schritte für den Fall vor, dass Sie meinem (unserem) Sohn/meiner (unserer) Tochter aus Anlass der verweigerten Testung unentschuldigte Fehltage zur Last legen. Sofern vorgesehen ist, dass die Testung zuhause durchgeführt wird, erkläre/n ich/wir bereits jetzt, dass wir weder eine solche Testung durchführen noch das benutzte Test-Kit vorlegen werden.
Sie haben nicht das Recht, die Teilnahme der Schülerinnen (...)"
Danke fürs weiterleiten
Aus eigener Erfahrung habe ich in den Gesprächen mit Schulleitern und Lehrern feststellen müßen, daß diese ohne Gnade jede Vorschrift durchsetzen und sich willig zum Büttel einer verbrecherischen politischen Führung erniedrigen, anstatt sich rational mit der durch die Verwaltung an sie herangetragenen Pandemievorschriften auseinanderzusetzen. Die Informationsmöglichkeiten wurden aufgezeigt. Der Grundauftrag für jeden im Lehramt ist der Schutz der Kinder. Punkt. Das ist nicht diskutierbar oder per Verordnung auszusetzen.
Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21
hat das Amtsgericht Weimar durch …
im Wege der einstweiligen Anordnung beschlossen:
I. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:
1. im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP-Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen,
2. Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,
3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.
Mit dem Beschluss wurde sofort die örtliche Begrenzung über die Medien verbreitet, so daß sich kein Elternteil, außerhalb dieser örtlichen Einschränkung berufen fühlen sollte, diesen Beschluss für sich und seine Kinder in Anspruch nehmen zu können.
Diese Vorgehensweise entspringt einer völlig entarteten Denkweise, die sich aus jeder sozialen Gemeinschaft losgelöst hat. Es ist ein asoziales Verhaltensmuster.
In der Annahme, daß eine extrem gefährliche Pandemie existent ist und der Sensenmann reiche Ernte hält, wird kein Gericht eine örtlich begrenzte Freistellung beschliessen können. Außer es besteht ein politisch erzeugtes und medial initiiertes Narrativ, das diesen Eindruck erzeugt, dann kann ein Gericht bei entsprechender Beweislage diesen Beschluss fassen, weil der Richter sich gegen die politische Beeinflussung stellt und rational entscheidet.
Das deckt sich auch mit vielen anderen Beweisen und Aussagen, die öffentlich zugänglich sind, es gibt keine epidemische Notlage von nationaler Tragweite - CORONA ist beendet.
Das bedeutet auch, daß es keine örtliche Begrenzung für diesen Richterbeschluß gibt.
Dementsprechend haben alle verantwortlich handelnden Schulleiter die Pandemiemaßnahmen auf dem Gebiet der Schulen sofort einzustellen.
Kommentar aus (Denkanstöße)
Denkanstoß #852, 12.04.2021
Liebe Mitmenschen,
Rektoren' und die nach oben offene Verblödungsskal im Zuge der Hilfestellung für Eltern misshandelter Schulkinder, erreicht mich ein Haufen Schreiben sogenannter Schulleiter.
Ich bin geneigt Herrn Bohlen zu zitieren: "Man kann gar nicht so viel essen, wie man kotzen möchte!"
Jüngst erhielt das Deutsche Volk als Referenz zwei 'Urteile' der Firma 'Amtsgericht Weimar', welche der "BRD" katastrophale Menschenrechtsverbrechen attestieren. Jetzt gehen die NaZi-Vasallen ernsthaft hin und argumentieren, dass ja diese 'Urteile' nur einen begrenzten Geltungsbereich hätten.
Aha - wir lernen: Menschenrechte sind nur von Buxtehude bis Ostfriesland gültig.
All Euch Schwachköpfen, Kriegs- und Menschenrechtsverbrechern, Euch willfährigen Lakaien der satanisch-zionistischen, illegalen Besatzungs-Administration "BRD", sei empfohlen: Besorgt Euch bei Tönnies ein paar der nicht mehr benötigten Bolzenschussgeräte! Ein Win-Win-Effekt für beide Seiten. Euer Leiden ist nicht so groß, wie beim Einsetzen der Wirkung Eurer Todesspritzen und wir Menschen werden ein klein wenig früher von Euren Verbrechen erlöst.
Damit Ihr absoluten Vollidioten mit Eurem täglichen menschenverachtenden Treiben es endlich mal kapiert, hier der relevante Auszug aus Eurem Firmenregeln-Handbuch:
§63 des BBG (Bundesbeamtengesetzbuch)
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen.
Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden.
Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit.
Dies gilt jedoch nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. [...]
Es ist unfassbar, dass derart strunzdumme Vollpfosten die Verantwortung zur Ausbildung unserer Kinder übertragen bekamen.
Und jetzt rauch ich erst mal eine...
In dem o. g. Musterschreiben des Corona-Ausschusses wird der bekannte Weg des gerichtlichen Vorgehens vorgeschlagen, der bei einer funktionierenden Justiz auch plausibel erscheint. In den heutigen Zeiten gilt da eher die Anlehnung an die Gepflogenheiten aus 1933 und der Arroganz von Parteisoldaten, Ausnahmen siehe AG Weimar.
Das führt dazu, sich mit der Haftungsfrage zu beschäftigen. Nach dem Informationsstand geht die überwiegende Mehrheit der Eltern und selbst die Lehrer von einem „Schulamt“ mit hoheitlichen Rechten sowie der staatlichen Haftung einer „Behörde“ aus.
Dem ist nicht so, vielmehr sind es handelsrechtlich registrierte Unternehmen, die mit einem privat haftenden Geschäftsführer versehen sind und „wie“ ein Amt mit hoheitlichen Rechten agieren, aber selbst keine haben. Das nennt man Täuschung im Rechtsverkehr.
Lesen Sie dazu den Artikel „ Das Geheimnis der DUNS-Nummern ist gelüftet - Bürgermeister sind kartellrechtlich in der Haftung für die Verordnungspolitik
Ich stelle dazu auch hier noch einmal den Link für Mecklenburg-Vorpommern ein. https://www.dnb.com/business-directory/company-information.education-training-services.de.mecklenburg-vorpommern.html?page=1
Suchen Sie Ihre Schule, geben Sie sich Mühe und verstehen Sie wie die Täuschung aufgebaut ist. Im Zweifel lassen Sie sich von Ihrer Schulleitung die zugehörige DUNS-Nummer mitteilen.
Sie glauben es nicht, na dann machen Sie sich kundig, denn kartellrechtlich liegt ein Unternehmen vor, wenn und soweit es wirtschaftlich tätig ist; danach sind auch Körperschaften des öffentlichen Rechts Unternehmen und sie weisen sich als haftende Geschäftsführer aus.
Damit sollte auch für das Schulamt und untergeordnete Unternehmen gelten:
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 130
(1) Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterläßt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die den Inhaber treffen und deren Verletzung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, handelt ordnungswidrig, wenn eine solche Zuwiderhandlung begangen wird, die durch gehörige Aufsicht verhindert oder wesentlich erschwert worden wäre. Zu den erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen gehören auch die Bestellung, sorgfältige Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen.
(2) Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Absatzes 1 ist auch das öffentliche Unternehmen.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Pflichtverletzung mit Strafe bedroht ist, mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden. § 30 Absatz 2 Satz 3 ist anzuwenden. Ist die Pflichtverletzung mit Geldbuße bedroht, so bestimmt sich das Höchstmaß der Geldbuße wegen der Aufsichtspflichtverletzung nach dem für die Pflichtverletzung angedrohten Höchstmaß der Geldbuße. Satz 3 gilt auch im Falle einer Pflichtverletzung, die gleichzeitig mit Strafe und Geldbuße bedroht ist, wenn das für die Pflichtverletzung angedrohte Höchstmaß der Geldbuße das Höchstmaß nach Satz 1 übersteigt.
Und die Ausführenden (also die Lehrer) stehen auch in der privatrechtlichen Haftung für ihr Handeln.
Wir empfehlen, daß die betroffenen Eltern sich zügig in den Gemeinden zu Arbeitsgruppen zusammenfinden und den Willen zum Schutz (Haftungserklärung) der Kinder ausarbeiten.
Das gleiche gilt für die Bürgermeister, die für die Schäden aus der Verordnungspolitik haften.
Während Sie überlegen, was Sie tun können, wird die Folter, denn nichts anderes ist, was das BRD-System betreibt, fortgeführt. Sie sollen zermürbt werden, Angst haben und nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen.
„Durchregieren bis ins Wohnzimmer“ – Richter und Anwälte gegen Gesetzentwurf und § 28b IfSG
Der neue § 28b IfSG würde ein automatisiertes Durchregieren des Bundes auf unabsehbare Zeit manifestieren, erklärten Richter und Staatsanwälte zum Vorhaben der Bundesregierung. Der Bund schieße deutlich über jegliche Verhältnismäßigkeit hinaus. Damit wäre die „Diktatur vollendet und die klassischen Bürgerrechte weg“, so Prof. Dr. Max Otte.
Prof. Dr. Max Otte formuliert auf Twitter dazu: Wenn das durchgeht, ist die Diktatur vollendet und die klassischen Bürgerrechte sind weg, das sollte jedem klar sein.“ Quelle: Epoche Times
Vergessen Sie also jegliche politische Aktion, die über den Gemeinderahmen hinausgeht, da Sie kein Gehör finden werden. Stellen Sie die Klagen bei Gericht und stellen die Strafanzeigen gegen die Lehrer.
STARTEN SIE DIE ARBEITSGEMEINSCHAFTEN IN DEN GEMEINDEN.
Wir befinden uns in einem Krieg gegen die Zivilbevölkerung.
Meine Meinung, Ihre Entscheidung