Typography
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Vorab die Informationen damit die Position der Bürger in dem Geflecht aus Landkreisen, Ämtern, amtsgeführten und amtsfreien Gemeinden, ehrenamtlicher und hauptamtlicher Bürgermeister sowie Amtsleiter besser erkannt werden kann. Es ist der schleichende Abbau der Subsidiarität und der Aufbau einer Fremdverwaltung zu Lasten der Bürger.

Lesen Sie aufmerksam die Hauptsatzung ihrer Gemeinde durch und achten Sie auf die Begriffe „Bürger“ und „Einwohner“. 

Was meinen sie wozu Sie gehören, sind Sie Einwohner  oder Bürger?

 2021-03-04_20.05.17.jpg

Klären sie die Begrifflichkeiten gemeinsam an einem Stammtisch und deren Einflußnahme auf die Gemeindepolitik. Sie werden überrascht sein, was Ihnen nicht erzählt worden ist und warum in den Satzung hauptsächlich Einwohner vorkommen. 

Kommentar von Thomas

„Das Prinzip ist immer ganz einfach und das Gleiche. Die Hauptsatzungen schließen das permanente Mitbestimmungsrecht der Bürger über die Wahlperiode aus, d.h. nur Einwohnerstatus. Somit sind die Protagonisten des Wahnsinns ohne Kontrolle und beschließen fröhlich frei Vergütungen und Aufwandsentschädigungen für die "ehrenamtlichen" Tätigkeiten. Bestimmer und Ernenner sind immer die Bürgermeister (BGM).  

Schlussendlich setzten sie sich alle gegenseitig in Vorstände, Aufsichtsräte der jeweiligen Zweckverbände und partizipieren unmittelbar am Gesamteigentum der Gemeinde (Bürger). DIe Einwohner müssen die Soße auslöffeln und die Liquidität zur Verfügung stellen, damit die Maden weiter prassen können. Und wie??? Its very simple.....MELDEOBLIGATION. "Herr/Frau Vorname Name" und Chelvier, Benita ist mittendrin im SUMPF.“


Chelvier, Benita BGM in Graal-Müritz hat in ihrer Arroganz der Macht genau den Part, der Sie in die persönliche Haftung bringt als belanglos abgetan. „Ihre Ausführungen zur firmenrechtlichen Registrierung sind ohne Belang“ 

Aus Ihrer Sicht ist es ein verständliches Anliegen, daß die Bürger nicht mitbekommen was in diesem Land wirklich gespielt wird. Wobei wir feststellen mußten, das die Sachbearbeiter unwissend gehalten wurden, damit Sie gnadenlos alle Anweisungen gegen die Bürger durchprügeln, ohne zu wissen, daß sie sich dadurch selbst als Ausführender in die Haftung gebracht haben.  

In diese Täuschung paßt auch das Schreiben des Ordnungsamts Stralsund, das auf das BGM Schreiben abschlägig geantwortet hat. „[…] dem Oberbürgermeister keine Verwerfungskompetenz zur Corona-LVO MV zusteht. Diese obliegt allein den Gerichten. Auch die von Ihnen vorgeschlagene Anwendung des VwVfG M-V zum Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes ist nicht möglich […]“

 2021-03-04_19.06.53.jpg

Lesen wir es doch mal richtig: Dem OBGM steht gemäß dem §48 VwVfG M-V der Widerruf eines unrechtmäßigen Verwaltungsaktes zu, dementsprechend steht dem OBGM auch die Verwerfungskompetenz auf dem Gebiet seiner Gemeinde für die Corona-LVO MV zu. 

Um das festzustellen benötige ich kein Gericht, ich lese die VwVfG M-V durch, da steht es doch drin. 

§ 48

Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes

(1) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), darf nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 zurückgenommen werden.

(2) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt oder hierfür Voraussetzung ist, darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte gewährte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, wenn er

1.den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat;

2.den Verwaltungsakt durch Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren;

3.die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. 

In den Fällen des Satzes 3 wird der Verwaltungsakt in der Regel mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen.

(3) Wird ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der nicht unter Absatz 2 fällt, zurückgenommen, so hat die Behörde dem Betroffenen auf Antrag den Vermögensnachteil auszugleichen, den dieser dadurch erleidet, dass er auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat, soweit sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse schutzwürdig ist. Absatz 2 Satz 3 ist anzuwenden. Der Vermögensnachteil ist jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus zu ersetzen, das der Betroffene an dem Bestand des Verwaltungsaktes hat. Der auszugleichende Vermögensnachteil wird durch die Behörde festgesetzt. Der Anspruch kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden; die Frist beginnt, sobald die Behörde den Betroffenen auf sie hingewiesen hat.

(4) Erhält die Behörde von Tatsachen Kenntnis, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes rechtfertigen, so ist die Rücknahme nur innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme zulässig. Dies gilt nicht im Falle des Absatzes 2 Satz 3 Nummer 1.

(5) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die nach § 3 zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist. 

Selbst die Schadenregulierung ist hier vermerkt:

(3) Wird ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der nicht unter Absatz 2 fällt, zurückgenommen, so hat die Behörde dem Betroffenen auf Antrag den Vermögensnachteil auszugleichen, den dieser dadurch erleidet, dass er auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat, soweit sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse schutzwürdig ist.“ 

Geht also doch und wenn ein Bürgermeister das durchzieht, welche Behörde zahlt dann den Schaden, die Staatskanzlei oder die Gemeinde? Und schon sind wir wieder bei der Haftungsverschiebung auf den Ausführenden. 

Damit Sie eine Vorstellung von der Dimension der Täuschung bekommen, stellen Sie sich vor was zu den Merkmalen einer Firma gehört: Firmenname, Eintrag im Handelsregister, eine Steuernummer und einen verantwortlichen Betriebsleiter. Das gilt für eine Firma, nicht für eine Behörde oder Amt mit hoheitlichen Rechten.  

Und jetzt nennen wir die Firma „Landratsamt“ und die Betriebsleiter „Landrat“ und schon können Sie „wie eine Behörde“ erscheinen.Und genau diese öffentlich zugänglichen Eintragungen finden Sie in den Handelsregistern für die BRD-Institutionen zu denen die Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern dazugehört. (S. BGM-Anschreiben). 

Zur Erinnerung: Chelvier, Benita BGM in Graal-Müritz hat in ihrer Arroganz der Macht genau den Part der Sie in die persönliche Haftung bringt als, „belanglos“ abgetan. „Ihre Ausführungen zur firmenrechtlichen Registrierung sind ohne Belang“


Aus Schutzgründen und laufende Verfahren wird der folgende Sachverhalt sinngemäß und anonymisiert wiedergegeben. 

Über die Verfügung eines Quarantänebeschlußes wurde ein Handwerksbetrieb für eine Woche geschloßen. Der geschädigte Inhaber beugte sich der Verfügung unter Protest und verlangte eine Ausfallentschädigung. Das wurde im ersten Durchgang unter Bezug auf hoheitliche Rechte, Weisungsbefugnis usw. abschlägig beschieden. 

Nach entsprechenden Protesten fand ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter, dem Amtsleiter und dem Landrat sowie dem Geschädigten Firmeninhaber statt. Der Landrat zog gleich die Amtsnummer durch und wurde mit dem Hinweis auf den Eintrag in das Handelsregister, Firmennamen, Nennung des Verantwortlichen und der Steuernummer auf den Teppich zurück geholt. Der Hinweis das dies kein Gespräch von oben herab, Behörde auf Firma sondern eins auf Augenhöhe ist, nämlich von Betriebsleiter zu Betriebsleiter sei wurde dann auch akzeptiert. 

Der Firmeninhaber legte sein Angebot zur Rechnungsstellung auf den Tisch und sagte, das es ihm egal sei, wer von den drei Verantwortlichen denn nun den Schaden ausgleichen wird, aber einer unterschreibt jetzt das Angebot, damit die Rechnung verbindlich übergeben werden kann. 

Die drei schauten sich an und der Landrat wies auf die Option hin, das der Firmeninhaber in der Bearbeitungsstelle für Corona-Geschädigte seine Forderung gelten machen könnte. 

Der Firmeninhaber lehnte dankend das Angebot ab und bemerkte freundlich, das damit die drei aus der Haftung währen und das wolle er nicht. 

Darauf hin erwirkte der Landrat eine Bedenkzeit, die ihm gewährt wurde.  

Nach 2 Tagen wurde das Gespräch fortgeführt. Der Landrat bestätigte seinen Willen zur Schadenregulierung, wies aber aber auf das par ordre de mufti von ganz oben hin, das er auf keinen Fall Bargeld auszahlen oder eine Überweisung tätigen solle. Notfalls ein Klageverfahren bis in die Steinzeit führen könne, nur nicht zahlen. Weil die Welle die dann losgetreten wird, keiner mehr stoppen kann

Darauf hin erwog der Landrat einen Ausgleich mit der Vorteilsnahme durch dienstliche Leistungen bzw. Auftragsvergaben zu leisten. 

Fazit

Ein Sachbearbeiter der die Haftung nicht übernehmen wollte und an seinen Vorgesetzten delegierte, der seinen Vorgesetzten  (Landrat) in die Haftung nahm und der von seiner Position „des firmenrechtlichen Nonsens“ nach entsprechend vorgelegter Faktenlage in die Verhandlung eintrat und statt der avisierten Zahlung, ein Gegenangebot unterbreitete. 

Und jetzt erklären Sie mir, wie es angehen kann das ein „Beamter“ mit angeblichen hoheitlichen Rechten, eine Schadenersatzverhandlung führt bzw. den Ausgleich monetär zusagt, aber zurückgepfiffen wird, weil die dann bevorstehende Welle an Schadenersatzansprüchen losgetreten wird. 

Sie wissen es, sie handeln rechtswidrig, sie täuschen nur um nicht zahlen zu müssen, weil sie im Firmenrecht handeln.

Anzumerken ist, daß der Sachbearbeiter sehr wohl verstanden hat, daß er durch die Vorgesetzten mit Vorsatz in die Haftung seiner Handlung getrieben wurde und nur den Ausführungen des Firmeninhabers zu verdanken hat, da er diese glücklicherweise  wieder auf den/die Vorgesetzten zurück verschieben konnte.  

Jetzt können wir auch die Erklärung der Chelvier, Benita BGM in Graal-Müritz „Ihre Ausführungen zur firmenrechtlichen Registrierung sind ohne Belang“ zuordnen.  

Es ist eine Schutzbehauptung, um nicht in die Haftung für die rechtswidrig durchgesetzte Corona-LVO MV genommen zu werden. 

Damit obliegt es den Geschädigten ihre Ansprüche zu stellen und in den Gemeinden auf diesen kriminellen Akt der Täuschung aufmerksam zu machen. 

  • Die Corona-LVO MV ist rechtswidrig.
  • Die Verantwortlichen in den Gemeinden sind im Handelsrecht haftbar zu machen  

Der BGM einer Gemeinde kann den nicht rechtmäßigen Verwaltungsakt sofort aussetzen und die Gemeinde vor weiteren Schäden schützen. Macht er das nicht, ist der BGM und der ihn deckende Gemeinderat aus der Position per Bürgerbegehren umgehend zu entfernen. Die Anspruchsstellung von Schadenersatzansprüchen bleibt davon unberührt, diese gelten im Vorsatz auch als persönliche Haftungsübernahme. 

Gründen sie umgehend Schutzgemeinschaften in den Gemeinden und bieten Sie dem BGM die Kooperation an. Wird dieses Angebot ausgeschlagen, setzen Sie den BGM und Erfüllungsgehilfen per Bürgerentscheid vor die Tür.


Wir vertreten unsere Meinung und bieten keine Rechtsberatung.

Machen Sie sich kundig, schützen Sie ihre Familie.

adler game over aufkleber 600