Damit die Implosion der BRD-Verwaltung nicht zu früh einsetzt, wird die Legitimation der Personalausweisträger benötigt und die läuft gerade aus. Die nächste Bundestagswahl steht vor der Tür und damit könnte der Personalausweisträger die eh ungültige Wahl dazu nutzen, die kriminelle Bande von politischen Mandatsträgern einfach vor die Tür zu setzen.
Das Wahlen ungültig sind wissen wir, aber es gibt genug Unwissende die immer wieder hinlaufen und in Ihrer Unwissenheit, die ungültige Wahl mit Ihrer Stimmabgabe „legitimieren“.
Das ist der Freibrief, hier wird deutlich wo der Betrug stattfindet. Am deutlichsten können Sie es an den Briefwahlunterlagen erkennen, die Ihnen zugesandt werden.
"Eine Information die allen Personen ohne Staatsangehörigkeitsausweis nützlich sein kann. Die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl 2017 ist ein Nachweis der Identität ihrer Natürlichen Person.
Mit dem Personalausweis oder dem Reisepass führt man unter „Name“ die Identität einer juristischen Person (Firma). Das kann jeder selbst überprüfen mit Hilfe der juristischen Definition der Identitäten, gemäß § 28 Abs. (1) 1. PAuswV. Auf der Wahlbenachrichtigung ist nicht wie im Reisepass oder Personalausweis der „Name“ ausgewiesen, sondern explizit ihr „Familienname“, der ihre Natürliche Person identifiziert, was auch logisch ist, weil im juristischen Sinne nur lebendige Menschen zur Wahl gehen können und keine Firmen (Sachen), zudem wird jedem Wahlberechtigten am Tag der Wahl die deutsche Staatsangehörigkeit zuerkannt, gemäß Artikel 116 Abs. (1) GG (Grundgesetz).
Der Nachweis dieser Identität gilt jedoch nur am Wahltag für 10 Stunden, also von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Wer mit der Wahlbenachrichtigung zur Wahl geht bestattet somit seine Stimme in einer Wahl-Urne. Denn die Identität des lebendigen Menschen, nachgewiesen durch den Familienname(n) = Natürliche Person auf der Wahlbenachrichtigung, ist der lebende Mensch in seiner Rolle als Träger von Rechten und Pflichten. Mit dem Eintausch der Wahlbenachrichtigung gegen einen Stimmzettel, der durch den Vollzug der Wahl in der Wahl-Urne verschwindet, wird die Person somit wieder zur Sache, weil die Identität der Natürlichen Person nicht mehr beweisbar ist.
Wer den Nachweis seiner Natürlichen Person nicht in einer Urne bestatten möchte, kann stattdessen jener Empfehlung folgen.
I. Fordern Sie die Unterlagen zur „Briefwahl“ an.
1. Ergänzen Sie alle Felder im Briefwahlschein zur Identität, wie Familienname, Vorname, usw. (Achten Sie auf den Stempel und die Unterschrift der Gemeinde / bzw. Stadtverwaltung auf dem Briefwahlschein.)
2. Gehen Sie damit zu einem Notar und lassen Sie sich vor der Wahl eine beglaubigte Abschrift (Kopie) von ihrem ausgefüllten Briefwahlschein erstellen.
3. Senden Sie den Briefwahlschein nicht ab, Kopien machen und abheften.
Stellen sie sich vor, die Bürger verstehen das Betrugssystem und gehen nicht zur Wahl, geben keine Stimme ab, der Bundestag wäre aufgelöst, dann ist Söder obsolet und kann im Keller seine Impfphantasien ausleben, dann ist Schicht im Schacht für den ganzen Bundestag. Kein Corona mehr und keine schwachsinnigen Grünen die unter der Teppichkante ausknobeln, wer den jetzt bis drei zählen kann, um den Bundeskanzlerkandidaten zu spielen.
Kontrollieren sie die Stimmzettel, sind diese gelocht, sind die Stimmzettel ungültig; sind die Ecken abgeschnitten, sind die Stimmzettel ungültig, werden ihnen Bleistifte zum ankreutzen bereit gelegt, so ist der Stimmzettel ungültig ausgefüllt, weil manipulierbar.
"2G wird so oder so kommen"
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder zeigt sich im tagesthemen-Interview mit den Ergebnissen der Bund-Länder-Runde "nicht ganz" zufrieden. Es sei ein "Ergebnis auf Sicht", das wohl auch der Tatsache geschuldet sei, dass "der eine oder andere in Sorge ist, dass man vor der Bundestagswahl nichts Abschließendes entscheiden will", sagte Söder mit Blick auf die jetzt geltende 3G-Regelung, also Freiheiten für Geimpfte, Geteste und Genesene.“ Quelle: Tagesschau
Das Spiel geht folgendermaßen, Söder und die anderen Impfkasper tröten gezielt Provokationen zum Impfen in die Welt die keinen juristische Bestand haben. Das ist eine perfide Taktik, um die Wut, Angst und Verzweiflung der Bürger anzufachen, sie zum toben zu bringen, damit die in ihrer Hilflosigkeit einen Ausweg suchen gehen.
Södolf wäre es am liebsten, wenn der Verteidigungsfall ausgerufen werden könnte, dann wäre die Wahlverschiebung problemlos per GG möglich, da der lobotomierte Konsumi mit Corona schon völlig überfordert ist, ist es selbst durch die gesteuerte Opposition der alternativen Medien nicht möglich zum Barrikadenkampf aufzurufen. Wirklich dumm gelaufen, nichts rührt sich für eine Revolution. Da müssen eben die Polizisten sich ordentlich mit der Antifa prügeln, um bürgerkriegsähnliche Photos liefern zu können, ist aber auch blöd, da beide Gruppierungen den gleichen Arbeitgeber haben.
„Themen stehen fest - AfD nimmt Ungeimpfte in Wahlkampf-Fokus
Kurz vor Beginn ihres Wahlkampfes teilt die AfD heftig gegen die Bundesregierung aus. Sie wirft ihr "kopflose Migrationspolitik" und eine "verfehlte Energiewende" vor. Auf ein umstrittenes Thema schießt sich die Partei besonders ein: den Umgang mit Menschen, die sich nicht gegen Corona impfen lassen.
Die AfD will den Umgang mit Ungeimpften zu einem zentralen Thema ihres Wahlkampfs machen. Die beiden Spitzenkandidaten zur Bundestagswahl, Alice Weidel und Tino Chrupalla, stellten in Berlin die Schwerpunkte der Wahlkampagne vor. Weidel warf der Bundesregierung vor, Druck auf Ungeimpfte auszuüben, obwohl eine Impfpflicht gegen das Grundgesetz verstoße. Sie warnte vor einer "Zweiklassengesellschaft" und einem "Lockdown für Ungeimpfte" nach der Bundestagswahl.“ Quelle: n-tv
Und siehe da, da kommt die Alice Weidel daher und hat genau die Themen festgezurrt, mit denen sich die Bürger aktuell am besten identifizieren können und zum Protestwähler werden.
Merkste was? Die Themen sind scheißegal, die Beschlüsse des Bundestages werden sowieso ohne Berücksichtigung der Bürgerinteressen gefasst. Es geht nur darum, die Wahl stattfinden zu lassen, die Stimmen abzugreifen um weitermachen zu können. Noch einmal, die BRD-Verwaltung wird abgewickelt und es ist gerade etwas kniffelig für die BRD-Verwaltung, weil die Wahlbeteiligung unterhalb der notwendigen Stimmenanzahl rutschen könnte und dann ist Ende mit der in der Selbstermächtigung agierenden kriminellen Besatzer-Verwaltung.
Das parasitäre Treiben einer Kaste wird nur durch die Einlassung aufrechterhalten. Sie gehen wählen.
Führt der initiierte Söder-Angst-Porno nicht zum gewünschten Ergebnis, plant die Bundesregierung schon die Wahl zu verschieben. Das geht dann aber selbst dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zu weit und Sie weisen auf die extremen rechtlichen Hürden hin. Aber was ficht das eine Merkel aka „Raute des Grauens“ an, und so werden die entsprechenden Grundgesetzänderungen geplant, völlig ohne jeden rechtlichen Bestand. Verstehen Sie, es ist denen völlig egal, weil hinterher kann jahrelang diskutiert werden und die Richter am BVerfG werden wieder passend zum Bedarf ernannt.
Schema zur standardisierten Wahlfälschung in der Briefwahl
Und es kommt noch schlimmer für die BRD-Verwaltung der Wirtschaftsgebiete. Der Mechanismus der Wahlmanipulation in der Briefwahl wurde in den USA aufgedeckt ebenso die Manipulation über die Software. Bei der Briefwahl werden die Briefumschläge vernichtet, um dann Fake-Wahlzettel einzubringen und Tote mitwählen zu lassen. Aktuell läuft die Veröffentlichung oder steht kurz bevor, das Trump der US-Präsident war/ist und wahrscheinlich in allen Bundesstaaten gewonnen hat. Biden und die Democraten (Linke) werden verhaftet. Das hat direkte Auswirkungen auf die Halbwertzeit der BRD-Verwaltung, sie sind erledigt.
Die Executive Order gegen die ausländische Einmischung in die US-Wahl ist weltweit bindend und wo standen die Dominion-Server der Wahlbetrüger? In Frankfurt am Main!
„CIA-Direktorin festgesetzt - Im Kampf gegen den Deep State kam es zu einem Schusswechsel in Frankfurt“
„Wissenschaftliche Dienste - Verschiebung der Bundestagswahl
Verfassungsrechtliche Aspekte und Konsequenzen
Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: Fachbereich:
WD 3 - 3000 - 183/20
31. Juli 2020
WD 3: Verfassung und Verwaltung
1. Fragestellung
Die Ausarbeitung befasst sich mit der Verschiebung der Bundestagswahl. Insofern wird die verfassungsrechtliche Möglichkeit erläutert, dass die Wahl verschoben wird, weil eine Durchführung faktisch nicht möglich ist. Zudem wird auf die Folgen einer Verschiebung eingegangen, insbesondere den Fortbestand des Deutschen Bundestages und die Möglichkeit der Gesetzgebung durch diesen.
2. Rechtslage
Die Dauer einer Wahlperiode und den Zeitraum einer Bundestagswahl regelt Art. 39 Abs. 1 und 2 Grundgesetz (GG).
„Art. 39 GG
(1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.
(2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.“
Der Beginn einer Wahlperiode ist der Tag des ersten Zusammentritts des neu gewählten Bundestages, der so genannten Konstituierung, da an diesem Tag die vorherige Wahlperiode nach 1
Art. 39 Abs. 1 S. 2 GG endet. Somit fallen das Ende der alten und der Beginn der neuen Wahlperiode zeitlich zusammen, es entsteht keine Zeit ohne ein gewähltes Parlament
Nach dem GG wird der Bundestag auf vier Jahre gewählt. Eine Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt. Die Dauer der Wahlperiode (Legislaturperiode) kann sich wegen der zeitlichen Spielräume bei der Neuwahl um maximal 30 Tage verlängern. Die zeitliche Begrenzung ist eine Ausprägung des Demokratieprinzips.
[…]
3. Ausnahme: Verteidigungsfall nach Art. 115a GG
Eine Verlängerung über den Rahmen des Art. 39 GG hinaus sieht das GG nur im Verteidigungsfall nach Art. 115a GG vor. Nach Art. 115h GG endet eine während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperiode des Bundestages sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles. Die Erklärung des Verteidigungsfalles erfordert einen Antrag der Bundesregierung und erfolgt durch Beschluss des Bundestages mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Zudem muss der Bundesrat mit der Mehrheit der abge-gebenen Stimmen zustimmen. Ist der Bundestag nicht beschlussfähig und kann der Mangel an Beschlussfähigkeit nicht rechtzeitig behoben werden, kann der Gemeinsame Ausschuss nach Art. 53a Abs. 2 GG mit den entsprechenden Mehrheiten den Verteidigungsfall erklären.
4. Verlegung des Wahltermins
Bezüglich der Verlegung des Wahltermins muss unterschieden werden, ob dies innerhalb des von Art. 39 Abs. 1 S. 3 GG vorgesehenen Zeitkorridors von sechsundvierzig bis spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfindet, oder der Termin auf einen außerhalb dieses Korridors befindlichen Zeitpunkt verlegt werden soll. Die konstituierende Sitzung für die Wahlperiode des 19. Deutschen Bundestages fand am 24. Oktober 2017 statt. Der Wahltermin müsste nach Art. 39 Abs. 1 S. 3 GG in der Zeitspanne vom Mittwoch, den 25. August 2021 und Sonntag, den 24. Oktober 2021 liegen. Nach § 16 S. 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) muss der Wahltag ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein.
4.1. Verlegung innerhalb des Zeitkorridors von Art. 39 Abs. 1 S. 3 GG
Die Verschiebung eines einmal festgelegten Wahltermins innerhalb des Zeitkorridors kann aufgrund von besonderen, außergewöhnlichen Umständen erfolgen. Solche wichtigen Gründe können beispielsweise in Naturkatastrophen, Unruhen, Seuchen oder Streiks von großem Umfang liegen. Dabei dürfen jedoch weder sachfremden Erwägungen enthalten sein, noch die Gründe willkürlich erscheinen. Insofern sind also gewichtige rechtlich beachtliche öffentliche Interessen bzw. Aspekte des Allgemeinwohls relevant. Nicht erforderlich ist hingegen, dass es sich um „absolut zwingende“ Gründe handelt. Solch gesteigerte Anforderungen können weder dem GG noch der Verfassungsrechtsprechung entnommen werden.[…]
4.2. Verlegung außerhalb des Zeitkorridors von Art. 39 Abs. 1 S. 3 GG
Durch die in Art. 39 Abs. 1 S. 1 GG erfolgte Bestimmung der Wahlperiode auf vier Jahre, kann das Recht der Bürger, alle vier Jahre einen neuen Bundestag zu wählen, nicht einfachrechtlich entzogen werden oder durch Verkürzung oder Verlängerung der laufenden Wahlperiode beeinträchtigt werden. Ausnahmen bilden grundsätzlich nur die im GG geregelten Möglichkeiten der Verkürzung der Wahlperiode durch Parlamentsauflösung (Art. 63 Abs. 4 S. 3 und Art. 68 Abs. 1 GG) und der bereits genannte Verteidigungsfall. Eine Verlängerung der Wahlperiode des amtierenden Parlaments durch eine Verfassungsänderung wird – anders als eine Veränderung der Dauer von künftigen Wahlperioden – vom überwiegenden Schrifttum abgelehnt. Das Volk hat den Bundestag unter den konkreten Bedingungen des zum Wahltermin feststehenden Wahlrechts gewählt, also diesen für eine Wahlperiode von vier Jahren legitimiert. Eine Verlängerung würde eine unzulässige Selbstermächtigung darstellen. Insofern würde eine Selbstverlängerung mit dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip sowie dem Prinzip der Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 2 und 3 GG) kollidieren. Auch das Bundesverfassungsgericht erklärte einst in einem nicht näher begründeten Obiter Dictum knapp:
„Ebensowenig wie die laufende Wahlperiode außerhalb des in der Verfassung vorgesehenen Verfahrens verlängert werden darf (…), darf sie entgegen den Bestimmungen des Grundgesetzes verkürzt werden.“ “ Quelle: Bundestag
Die Gesetzesvorgaben sind nicht auslegungsfähig und de facto besteht noch nicht einmal eine Pandemie. Die medial initiierte fiktive Pandemie wird durch die rechtswillkürliche Umkehr, das die Gesunden isoliert werden und nicht die Kranken aufrechterhalten, die per Test, der keine Infektion darstellen kann in Geiselhaft genommen wurden.
Ergo besteht auch keine epidemische Notlage, es ist eine willkürliche ansatzlose Verlängerung zum Machterhalt und das wird explizit im Grundgesetz als Begründung für eine Wahlverschiebung ausgeschlossen.
Und jetzt dreht der Ventilator auf maximaler Drehzahl.
Meine Meinung, Ihre Entscheidung.